Listenhunde | Sachsen-Anhalt
Folgende Hunderassen sind in Sachsen-Anhalt reglementiert:
- | x | (American) Pitbull Terrier
- | x | American Staffordshire Terrier
- | x | Bullterrier
- | x | Staffordshire Bullterrier
Erläuterungen:
| ? | Hier kann die Bezeichnung vom Namen her nicht eindeutig einer Rasse zugeordnet werden.
| 1 | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
| 2 | Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden | Wesenstest |.
| x | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, Bundesländer unterscheiden nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 und werden in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat am 11. Dezember 2008 nach mehrjähriger Beratung ein Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren beschlossen.
Neben vielen rasseneutralen Vorschriften (Chippflicht, Versicherungs- und Registrierungspflicht) wurde auf den 1. März 2009 durch Verweis auf das Bundesgesetz eine Rasseliste eingeführt. § 2 Abs. 2 bestimmt
Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungs-gesetzes […] nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet.
Diese Hunde müssen einem Wesenstest unterzogen werden und unterliegen nach dessen Bestehen keinen besonderen Bestimmungen mehr. Ohne Nachweis eines bestandenen Wesenstests dürfen diese Hunde nicht gehalten werden. Es können Wesenstests aus anderen Ländern und Staaten als gleichwertig anerkannt werden.
Weitere Voraussetzungen für eine Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters. Der Hund muss (ebenso wie alle anderen Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren werden) unveränderlich gekennzeichnet sein; sein Besitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Es besteht keine Kastrationspflicht und kein Zuchtverbot.