Rasselisten | Listenhunde der deutschen Bundesländer
Unter Rassenliste oder Listenhunde versteht man in der Hundehaltung eine Liste von Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden oder deren Gefährlichkeit vermutet wird wie z.B. Kampfhunde oder gefährliche Hunde.
Für ihre Haltung gelten verschiedene Einschränkungen, die sich je nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden können. Auch die Bezeichnung Anlagehund ist verbreitet und darauf zurückzuführen, dass Rasselisten teilweise in den Anlagen zu den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen veröffentlicht wurden.
Neben einem Verbot der Haltung gewisser Rassen sind rassespezifische Einschränkungen bei der Haltung möglich.
Auf den Halter bezogen kann dies beispielsweise Volljährigkeit, Vorlage eines Führungszeugnisses oder die Pflicht zum Ablegen einer Sachkundeprüfung | Hundeführerschein | bedeuten.
Bei der Haltung können weitere Sonderregelungen wie z.B.
- Leinenzwang
- Maulkorbpflicht
- Chippflicht
- Versicherungspflicht
- Genehmigungspflicht
- Gebot zur Versicherungspflicht
- Gebot zur Unfruchtbarkeitsmachung
- Pflicht zur sicheren Umzäunung des Besitzes
- Ablegen eines Wesentests
vorgeschrieben sein.