Sachsen-Anhalt
Leinenpflicht ohne Einschränkung, Schonzeit vom 01.03.-15.07 des Jahres
Die Angabe: „Ohne Einschränkung“ bedeutet, dass es keine Landesregelungen für den Leinenzwang in der Natur gibt, ausser zur Schonzeit vom 01.03. bis 15.07. des Jahres.
Besondere Regelungen über den Leinenzwang für Kinderspielplätze und andere öffentliche Einrichtungen, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete können trotzdem bestehen.
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Quellen- und Bildnachweis
Textabschnitt
Quelle:
Hund und Halter
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Bildname:
Sachsen-Anhalt
Urheber:
Hund und Halter e.V.
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