Hamburg
Die Angabe: „Nur angeleint“ bedeutet eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde überall mit Ausnahme von Hundeauslaufgebieten, für die spezielle Regelungen bestehen.
Hundeauslaufgebiete sind in einzelnen Bundesländern (z.B. Brandenburg und Berlin) aber kaum bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden! Siehe DOOGGS Jornal
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Quellen- und Bildnachweis
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Hund und Halter e.V.
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Bildname:
Hamburg
Urheber:
Hund und Halter e.V.
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