Brandenburg
Die Angabe: „Nur angeleint“ bedeutet eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde überall mit Ausnahme von Hundeauslaufgebieten, für die spezielle Regelungen bestehen.
Hundeauslaufgebiete sind in einzelnen Bundesländern (z.B. Brandenburg und Berlin) aber kaum bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden! Siehe DOOGGS Journal
Karte für Hundeauslaufgebiete in und um Berlin herum.
http://www.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/service/hundehaltung-haltung-von-hunden/
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Quellen- und Bildnachweis
Textabschnitt
Quelle:
Hund und Halter e.V.
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Bildname:
Brandenburg
Urheber:
Hund und Halter e.V.
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