Ausweitung der bereits vorhandenen 33 Auslaufgebiete in Berlin
Im Gegenzug zur ausgeweiteten Leinenpflicht sollen die Bezirke nach den Vorstellungen des Senats zusätzliche Hundeauslaufgebiete ausweisen, wo sich die Vierbeiner frei austoben können. Derzeit gibt es 33 Auslaufgebiete in Berlin, besonders in östlichen Bezirken ist das Angebot aber sehr eingeschränkt.
Um die Kot-Beutel-Mitführungspflicht durchzusetzen, ändert die SPD-CDU-Koalition das Straßenreinigungsgesetz. Das sei sehr vernünftig, um die Bereitschaft zum Saubermachen nachzuweisen, sagte der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz: "Niemand wird ja den Kot ohne Tüte in die Handtasche stecken." Die übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes werde die Koalition im Abgeordnetenhaus genau prüfen, gegebenenfalls auch mit Anhörungen von Hundehaltern und anderen Gruppen.
Mittelfristig will der Senat ein zentrales Hunderegister aufbauen. Nur noch Hunde von vier Rassen und den Kreuzungen untereinander gelten generell als gefährlich und müssen einen Maulkorb tragen. Die Behörden dürfen aber auch individuell Hunde als gefährlich einstufen. Im Jahr 2013 wurden 655 Fälle registriert, in denen Menschen von Hunden angesprungen oder verletzt wurden