Rassenliste | Bayern
Folgende Hunderassen sind in Bayern reglementiert:
- | ? | Alano Hinweis in Erläuterungen ( Alano Español )
- | 2 | American Bulldog
- | 1 | (American) Pitbull Terrier
- | 1 | American Staffordshire Terrier
- | 1 | Bandog
- | 2 | Bullmastiff
- | 2 | Bullterrier
- | 2 | Cane Corso/Cane Corso Italiano
- | 2 | Dobermann
- | 2 | Dogo Argentino
- | 2 | Dogue de Bordeaux
- | 2 | Fila Brasileiro
- | 2 | Mastiff
- | 2 | Mastín Español
- | 2 | Mastino Napoletano
- | 2 | Dogo Canrio
- | 2 | Rottweiler
- | 1 | Staffordshire Bullterrier
- | 1 | Tosa Inu
Erläuterungen:
| ? | Hier kann die Bezeichnung vom Namen her nicht eindeutig einer Rasse zugeordnet werden.
| 1 | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
| 2 | Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden | Wesenstest |.
| x | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, Bundesländer unterscheiden nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 und werden in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
Bayern: Berücksichtigt ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992, „Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 Abs. 2 teilweise verfassungswidrig (Bek. BayVerfGH v. 15. Juli 2004 Vf. 1-VII-03, S. 351)“ (aktuell und zuletzt abgerufen am 12. Februar 2012)
Vermerk: Der Freistaat Bayern hat bereits seit 1992 eine rassespezifische Hundeverordnung.
Sie enthält Rasselisten für Kampfhunde, das „sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist“.
Hunderassen werden dort aufgeführt in:
Kategorie 1: Die Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet.
Kategorie 2: Die Eigenschaft als Kampfhund wird vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund ein entsprechender Negativnachweis geführt ist.
Die Haltung von Kampfhunden – ausgenommen Diensthunde – bedarf der Erlaubnis, die nur erteilt werden darf, wenn unter anderem ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird.
Bayern ist das Land mit der längsten Rasseliste. Zuletzt wurden am 4. September 2002 die Rassen Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler in die Liste der Kategorie 2 neu aufgenommen. Bei 18 der jetzt aufgeführten Namen handelt es sich um Hunderassen und einen Hundetypus. Der neunzehnte Eintrag „Bandog“ ist weder eine von der FCI anerkannte Hunderasse noch ein allgemein bekannter Hundetypus. Die bayerische Polizei beschreibt den Bandog „als große Version des Pit Bulls […] Der Bandog, wörtlich zu übersetzen mit dem Wort ‚Kettenhund‘, ist keine einheitliche Rasse. Mit diesem Begriff werden Hunde bezeichnet, die tagsüber angekettet und nachts zum Schutz von Grundstücken frei liefen.“ Die Stadt München beschreibt diesen Typus als „Kreuzungen großrahmiger Hunde (Schulterhöhe über 45 cm, Gewicht über 30 kg) mit hoher Aggressivität […]. Es besteht kein einheitliches äußeres Erscheinungsbild, die Farbschläge variieren.“
Kritiker sehen hier das Bestimmtheitsgebot verletzt, da die Beschreibung zu wenig präzise sei. Bei den Angaben zur Ankettung und zur Aggressivität handle es sich nicht um rassespezifische Merkmale, sondern um Haltungsbedingungen, schlechte Erziehung und eventuell tierschutzwidrige Zuchtauswahl auf Aggressivität.