Thüringen
Leinenpflicht : nur angeleint
Die Angabe: „Nur angeleint“ bedeutet eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde überall mit Ausnahme von Hundeauslaufgebieten, für die spezielle Regelungen bestehen.
Hundeauslaufgebiete sind in einzelnen Bundesländern (z.B. Brandenburg und Berlin) aber kaum bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden!
Siehe Journal DOOGGS
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Quellen- und Bildnachweis
Textabschnitt
Quelle:
Hund und Halter e.V.
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Bildname:
Thüringen
Urheber:
Hund und Halter e.V.
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