Bremen
Freilauf auf Wegen Schonzeit vom 15.03-15.07.des Jahres
Die Angabe: „Freilauf auf Wegen“ ist den Ausführungen auf den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Ministerien entnommen. Auch wenn hier nur Freilauf auf öffentlichen Wegen steht, gibt es in einzelnen Regionen auch Landschaftsschutzgebiete, in denen ein genereller Leinenzwang nicht besteht.
weitere Informationen :
x
Quellen- und Bildnachweis
Textabschnitt
Quelle:
Hund und Halter e.V.
Link:
Bildname:
Bremen
Urheber:
Hund und Halter e.V.
Link: