Bayern
Die Angabe: „Ohne Einschränkung“ bedeutet, dass es keine Landesregelungen für den Leinenzwang in der Natur gibt, also auch keine Regelungen zur Brut- und Setzzeit.
Besondere Regelungen über den Leinenzwang für Kinderspielplätze und andere öffentliche Einrichtungen, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete können trotzdem bestehen.
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Quellen- und Bildnachweis
Textabschnitt
Quelle:
Hund und Halter e.V.
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Bildname:
Bayern (ohne Einschränkung)
Urheber:
Hund und Halter e.V.
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